top of page

Versicherung

Wir verschaffen Ihnen den Überblick,  beraten Sie als unabhängiger Broker und stehen Ihnen für alle Versicherungsbelangen - vom Abschluss, über die Pflege und Schadensanmeldung bis zur Kündigung oder Anpassung - stets zur Seite.

Einige Formen der Versicherung sind in der Schweiz für jedermann obligatorisch. Alle Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet ihre Kunden entsprechend zu versichern, und bieten die gleichen Basisleistungen an. Andere Versicherungen sind zwar nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen.

Die obligatorischen Formen der Versicherung in der Schweiz sind:

* werden im Arbeitsverhältnis direkt vom Lohn abgezogen

… für jedermann

  • Krankengrundversicherung (inkl. Unfall bei Nichterwerbstätigkeit)

  • Motorfahrzeugversicherung für Fahrzeughalter

  • Gebäudeversicherung für Wohneigentümer

… für Erwerbstätige

  • Unfallversicherung*

  • Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV; 1. Säule)*

  • Berufliche Vorsorge (BVG; 2. Säule)* (nur im Arbeitsverhältnis obligatorisch)

  • Arbeitslosenversicherung (ALV)*

Nicht obligatorische, aber sehr empfehlenswerte Versicherungen sind:

  • Hausratsversicherung für Wohneigentümer

  • Privathaftpflichtversicherungen

  • Krankentaggeldversicherung* (bei Selbstständigkeit, im Arbeitsverhältnis bereits abgedeckt)

 

Personen und Erwerbstätige in der Schweiz sind verpflichtet sich und ihre Familien in gewissen Bereichen zu versichern. So sind neben der privaten Krankengrundversicherung, welche für alle (ob jung oder alt) obligatorisch ist, über die Erwerbstätigkeit auch weitere persönliche Abgaben, sowie Beiträge zu Kollektivversicherungen, sogenannte Sozialabgaben zu verrichten. Letztere Umfangen die staatliche Rentenversicherung, die Invalidenversicherung, und Arbeitslosenversicherung, jeweils als AHV, IV und ALV bekannt. Im Arbeitsverhältnis werden solche Sozialabgaben direkt über Lohnabzüge verrichtet. Selbstständig Erwerbende unterstehen hierbei anderen Regelungen und müssen sich selber darum kümmern.

Obligatorische Versicherungen

Krankengrundversicherung

Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt die Kosten für Heilung bei Krankheit und Unfall, sowie für Mutterschaftsdienste. Diese beinhalten anerkannte Medikamente, Labortest, Transport und Prävention. Neue Einwohner müssen eine solche Krankengrundversicherung spätestens 3 Monate nach Einzug in die Schweiz abschliessen. Auch wer gedenkt sich weniger als 3 Monate in der Schweiz aufzuhalten muss eine solche Grundversicherung gegen Krankheit abschliessen oder eine entsprechende Abdeckung eines ausländischen Versicherungssystems vorweisen können.

Die Krankengrundversicherung bietet unterschiedliche Optionen bezüglich der Gestaltung des persönlichen Kostenbeitrags (Selbstbehalt / Franchisen) und der verschiedenen Versicherungsmodellen an. Die folgenden Punkte sollten dabei beachtet werden:

  • Die Standard Franchise (Minimum) umfängt CHF 300 pro Jahr. Dies bedeutet, dass die Kosten für medizinische Dienstleistungen und Medikamente bis zu einem solchen Betrag selber getragen werden müssen. Die Grundversicherung kommt erst für Kosten über diesem Betrag auf.

  • Der gewählte Franchisen-Betrag schlägt sich jeweils auf die zu zahlende Prämie aus. Bei einer Auswahl der höchsten Franchise von CHF 2'500.- kann eine Ermässigung von bis zu 50% auf die Prämie erzielt werden.

  • Sobald dieser jährliche Franchisen-Betrag überschritten wird, so muss der Versicherungsnehmer weiterhin einen gewissen limitierten Kostenbeitrag auf alle Zusatzkosten selber tragen. Dieser Selbstbehalt beläuft sich aktuell auf 10% der totalen Kosten (20% für einige Medikamente) und ist auf einen Betrag von CHF 700.- pro Jahr für Erwachsene und CHF 350.- pro Jahr für Kinder gedeckelt.

  • Alternative Versicherungsmodelle, wie das HMO Modell, reduziert den Prämienbeitrag auf Kosten einer eingeschränkten Ärztewahl weiter.

  • Sie sollten verschiedene Offerten für eine Auswahl an Kombinationen von Franchisen und Versicherungsmodellen anfragen und vergleichen, um so die ideale Versicherungspolice für ihre Bedürfnisse und ihr Budget zu finden.

  • Sie können ihre Police auf das Ende jedes Jahres ändern oder ihre Krankenversicherung kündigen und ändern. In einem solchen Fall, muss der aktuelle Versicherungsgeber per Ende November informiert werden.

Motorfahrzeugversicherung

Um in der Schweiz für sein Fahrzeug ein Nummernschild vom Strassenverkehrsamt erwerben zu können, muss der Fahrzeughalter eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung vorweisen. Dieser obligatorische Teil deckt durch den Betrieb des Fahrzeuges verursachte Schäden an Personen und Sachen. 

Eine Versicherungsdeckung gegen Schaden am eigenen Fahrzeug ist optional (siehe hierfür weiter unten).

Unfallversicherung

Arbeitnehmer sind über ihren Arbeitgeber teilweise oder voll gegen Kosten als Folge von Berufsunfällen, Nicht-Berufsunfällen und Berufskrankheiten obligatorisch - meist über die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) - versichert. Der Arbeitnehmer schuldet hierbei den gesamten Prämienbetrag und kommt hierbei zumindest für die Kosten für den Berufsteil selber auf. Die Prämienkosten für Nicht-Berufsunfälle (NBU) werden dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen.

Personen, welche nicht angestellt sind, wie Lebenspartner oder Kinder, sind grundsätzlich nicht über eine solche Unfallversicherung durch einen Arbeitgeber abgedeckt. Daher sind Personen, die keinem Arbeitsverhältnis unterliegen verpflichtet sich über ihre Grundkrankenkasse für diesen Unfallteil zu versichern.

Sozialabgaben

Die Schweiz führt ein Sozialversicherungssystem, welches die wichtigsten Institutionen zur sozialen Sicherung ihrer Bewohner sicherstellt. Dieses basiert hauptsächlich - aber nicht ausschliesslich - auf dem "Drei-Säulen Prinzip" gemäss Artikel 111 der Bundesverfassung.

  1. Die erste (staatliche) Säule (Art. 112) umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen (EL), welche die angemessene Sicherung des Existenzbedarfs absichern soll.

  2. Die zweite Säule (Art. 113) umfasst die Berufliche Vorsorge (BVG), welche zusätzlich zur Deckung der Grundbedürfnisse über die erste Säule, die gewohnte Lebenshaltung in angenehmer Weise ermöglichen soll.

  3. Diese ersten beiden Säulen sind staatlich vorgesehen und obligatorisch. Die dritte Säule basiert auf einem privaten freiwilligen Teil zur Vorsorge.

Die beiden obligatorischen Säulen werden mit weiteren obligatorischen Sozialleistungen komplementiert. Zum einen sind Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) und an die Versicherung für Erwerbsausfallentschädigung (EO) zu leisten. Somit ist man zum einen vor Arbeitslosigkeit geschützt und kann Anspruch auf Erwerbsersatz im Fall von Militär- oder Zivildienst, sowie bei Mutterschaft erheben.

Alle diese Sozialabgaben werden zu rechtlich definierten Teilen direkt vom Lohn abgezogen.

Gebäudeversicherung

Eine Versicherung, welche Schäden am Gebäude abdeckt, ist für Grundstückeigentümer obligatorisch. Das Gebäude wird so für einen bescheidenen Betrag vor Feuer, Explosion und Naturkatastrophen geschützt.

Das persönliche Hab und Gut (Möblierung, etc.) kann optional über eine Hausratsversicherung auf freiwilliger Basis weiter abgedeckt werden (siehe hierzu weiter unten).

  

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor an Drittpersonen hervorgerufenen Schaden. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten hierbei jeweils eine individuelle Police oder ein Haushalts- bzw. Familienpaket an. In Mietverhältnissen wird oft eine Abdeckung über eine Privathaftpflicht gefordert. Dies ist vorwiegend im französischen Teil der Schweiz gängig.

Zusätzliche freiwillige Versicherungsmöglichkeiten

Hausratsversicherung

Hausratsversicherungen umfassen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Möbeln oder anderen Einrichtungsgegenständen sowie den Verlust von persönlichen Gegenständen. Die Höhe der Prämien hängt von der Deckung und dem Wert des Hausratsinhalts ab. Die Hausratversicherung wird häufig in Kombination mit einer Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen.
Hausbesitzer möchten möglicherweise auch eine Wertsachenversicherung abschließen, um teure Gegenstände wie Kunstwerke oder Schmuck abzudecken.

 

Rechtsschutzversicherung 

Die Rechtsschutzversicherung deckt die mit Rechtsstreitigkeiten verbundenen finanziellen Risiken ab.
In einigen Fällen ist der Versicherungsschutz bereits in der Krankenversicherung oder einer anderen Versicherungspolice vorgesehen. Bei Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich in der Regel, einen Anwalt zu konsultieren.

 

Lebensversicherung

Lebensversicherungspolicen bieten eine breite Palette von Optionen und haben entweder eine Ersparnis- oder eine Anlagekomponente. Sie können jedoch auch als Risikoversicherung oder Altersrente konzipiert werden.

 

Motorfahrzeugversicherung (Teil-/Vollkasko)

Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist auch eine Teil- oder Vollkasko Versicherung verfügbar. Eine Teilkasko Versicherung deckt typischerweise Diebstahl und Schäden ab, die durch Vandalismus, Feuer, Hagel, Stürme und Tierkollisionen verursacht werden. Die Vollkaskoversicherung deckt alle anderen Schäden ab, die Ihr eigenes Fahrzeug erleidet.
Die Beifahrerversicherung deckt Personenschäden ab. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Beifahrer nicht durch eine Unfallversicherung versichert sind, beispielsweise im Fall von Besuchern aus dem Ausland.

Kautionsversicherung

Die Einlagensicherung ist eine vorteilhafte Alternative zu dem von den Banken angebotenen klassischen Depotsperrkonten (Mietkaution). Sie zahlen erschwingliche Jahresbeiträge anstelle eines grossen Betrags auf das Sperrkonto eines Mieters und geniessen dadurch mehr Sicherheit und Flexibilität.

Insurance Agent
bottom of page