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Versicherung & Vorsorge

Pensions in Switzerland

Das Schweizer Rentensystem basiert auf drei Säulen.

Ziel des Drei-Säulen-Prinzips ist es, den gewohnten Lebensstandard der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen während der Pensionierung oder bei Invalidität oder Tod aufrechtzuerhalten.

Erste Säule
Die erste Säule des schweizerischen Rentensystems umfasst die AHV und die Invalidenversicherung des Bundes (IV) sowie allfällige Zusatzleistungen (EL). Die erste Säule ist für alle obligatorisch und sichert den grundlegenden Lebensstandard im Ruhestand oder bei Invalidität oder Tod.

Zweite Säule
Die zweite Säule ist im Wesentlichen durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Inanspruchnahme von Pensionsplänen (Freizügigkeitsgesetz, FZG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Insgesamt sollten die ersten beiden Säulen mindestens 60% des Endgehalts der versicherten Person ausmachen, damit sie ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Die zweite Säule ist verpflichtend für Arbeitnehmer, deren Einkommen AHV-Beiträge unterliegt und die die Anforderung erfüllen, einen bestimmten Betrag pro Jahr zu verdienen.

Dritte Säule
Die dritte Säule umfasst privat finanzierte persönliche Vorsorge und ist freiwillig. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Ersparnissen bringt es bestimmte steuerliche Vorteile. Die dritte Säule ermöglicht die Schließung bestimmter Rentenlücken. Wenn Sie selbständig sind, können Sie die fehlende Personalvorsorgeversicherung entschädigen.

Source: groupemutuel.ch

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