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3. Säule

Wir unterstützen Sie in der Vorbereitung für das Leben nach der Erwerbstätigkeit, um Ihnen den Lebensstandard zu garantieren, den Sie sich gewohnt.

Was genau ist die 3. Säule?


Was ist der Höchstbetrag, den Ich für 2019 einzahlen kann?


Die 1. und 2. Säule reichen in der Regel nicht aus, um den Lebensstandard an den Sie sich während Ihrer Zeit als Erwerbstätiger auch für die Zeit nach ihrer Pensionierung aufrechtzuerhalten. Denn die Rente deckt nur etwa 60% des letzten BVG-Einkommens ab. Daher lohnt es sich, frühzeitig in die 3. Säule zu investieren und Altersguthaben aufzubauen. Gleichzeitig sparen Sie Jahr für Jahr Steuern und profitieren von zusätzlichen Vorteilen.

Säule 3a und 3b

 

Die dritte Säule ergänzt die Vorteile der ersten und zweiten Säule. Wie bei der privaten Altersvorsorge trägt die 3. Säule dazu bei, eventuelle Rentenlücken zu schließen, damit Sie das Leben nach der Pensionierung weiterhin auf dem selben Niveau genießen können. Die 3. Säule wird in eine gebundene Altersvorsorge (3a) und flexible Altersvorsorge (3b) unterteilt.

 

Gebundene Altersvorsorge (3a):  Wie der Begriff schon erkennen lässt ist dieses Kapital im Allgemeinen vor der Pensionierung nicht aufwendbar bzw. auszahlbar - also gebunden. Auf diesem Alterskapital geniessen Sie jedoch steuerliche Vorteile. Nur Personen mit AHV-Beitragszahlungen können auch von der Säule 3a profitieren.

Flexible Altersvorsorge (3b): Die Säule 3b hingegen umfasst den flexiblen Teil der privaten Altersvorsorge zur Vermögensbildung und Risikodeckung im Alter. In diese Kategorie gehören beispielsweise entsprechende Spareinlagen auf herkömmlichen Sparkonten, Wertpapieranlagen oder Lebensversicherungen. Diese können in der Regel nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Steuereinsparungen

Mit dem gebundenen Teil der 3. Säule sparen Sie für den Ruhestand und geniessen gleichzeitig Steuervorteile.

  • Das jährliche Sparkapital auf einem entsprechenden Depot kann -bis zur rechtlich festgelegten Höchstgrenze - gänzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden

  • Es werden über die gesamte Zeit des Sparplans weder Vermögens- oder Einkommens- noch Quellensteuern auf dieses Kapital berechnet

  • Bei Auszahlung wird das Kapital zu einem reduzierten Satz und von anderen Einkünften getrennt besteuert

 

Der maximale steuerbegünstigende Beitrag in die Säule 3a wurde für das Jahr 2019 auf 6'828 CHF festgesetzt.

Vorzeitige Auszahlungsoptionen

Obwohl das Kapital der 3a Säule jeweils als Alterskapital für nach der Pensionierung vorgesehen ist und somit auch als bis zum Pensionierungszeitpunkt gebunden gilt, so kann das Kapital unter bestimmten Umständen bereits vorzeitig ausgezahlt werden.

  • Beim Kauf von Wohneigentum zur persönlichen Nutzung

  • Bei Rückzahlung einer Hypotheke auf persönlich bewohnten Wohneigentum

  • Bei Schritt in die Selbsterwerbstätigkeit

  • Bei Branchenänderung während Selbstständigkeit

  • Im Fall von permanenter Auswanderung aus der Schweiz

  • Wenn Sie zusätzliche Leistungen einer Pensionskasse erwerben

  • Wenn Sie eine volle Invalidenrente erhalten

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